Hausarztpraxis Fellmann


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Isolationspflicht und PCR-Testpflicht bei positivem Selbsttest enden mit dem 31. Januar 2023

Die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Absonderungsverordnung, die mit Ablauf des 31. Januar 2023 außer Kraft treten wird, nicht erneut zu verlängern.

Die Verordnung sieht unter anderem die Pflicht zu einer fünftägigen Selbstisolation im Falle einer Erkrankung mit COVID-19 sowie die Pflicht zur Bestätigung bzw. Überprüfung eines positiven Selbst- oder Schnelltests mittels einer PCR-Testung vor.

Wir befinden uns nach Ansicht der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes mittlerweile in einer Phase, in der das Corona-Virus in Deutschland und Niedersachsen einen endemischen Zustand erreicht und damit einen Großteil seines Schreckens verloren hat. Dies liegt vor allem an den guten Impfquoten und einer hohen Grundimmunität in unserer Bevölkerung.
Vor diesem Hintergrund ist das Auslaufen der Isolationspflicht zum Monatsende vertretbar und der richtige Schritt in Richtung Normalität im Umgang mit COVID-19. Nichtsdestotrotz sollten sich Personen mit den Corona-typischen Symptomen möglichst auch in Zukunft weiterhin testen und im Krankheitsfall zuhause bleiben und Kontakte reduzieren. Bitte überprüfen Sie auch unbedingt Ihren Impfschutz, denn insbesondere für ältere und vorerkrankte Personen ist und bleibt COVID-19 eine gefährliche Infektionskrankheit.
Demnach werden in der Hausarztpraxis nur noch diagnostische Coronatestungen durchgeführt, PCR Bestätigungstests entfallen.
Im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt und damit weiterhin in Kraft bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt darüber hinaus noch eine Testpflicht.
Wir halten auch weiterhin am bewährten System der Infektionssprechstunde für Erkältungssymptome fest, um geeignete Schutzmaßnahmen für Patienten/innen und Personal zu gewährleisten. Auch bitten wir bei Erkältungssymptomen um einen freiwiligen, tagesaktuellen Selbsttest vor dem Praxisbesuch.
Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
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