Hausarztpraxis Fellmann


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Neues von der Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Start des Arbeitgeberverfahrens zum 1. Januar 2023

Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie sind krank und Ihr Arzt hat Ihnen eine Krankschreibung mitgegeben. Möglicherweise wundern Sie sich, da Sie nur noch ein einzelnes Blatt für Ihre Unterlagen erhalten haben. Das liegt daran, dass Ihre Krankenkasse und Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt, nun elektronisch erhalten.


WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN
Den Durchschlag für die Krankenkasse verschickt Ihre Arztpraxis bereits länger digital. Sie erhalten nur noch eine Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen, damit Sie wissen, von wann bis wann Sie krankgeschrieben sind.
Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin per Telefon oder E-Mail über Ihre Krankschreibung informieren. Daraufhin ruft dieser Ihre AU-Daten bei der Krankenkasse elektronisch ab.


Sind Sie arbeitssuchend, SchülerIn, Studierende oder MinijobberIn in einem Privathaushalt? Dann benötigen Sie weiterhin eine Papierbescheinigung für das Jobcenter,
die Schule oder den Arbeitgeber. Sagen Sie in diesem Fall einfach in der Praxis Bescheid.


Das neue Verfahren gilt nicht für Privatversicherte, AU-Bescheinigungen aus dem Ausland und Bescheinigungen bei Krankheit eines Kindes.


Ihre persönlichen Daten bleiben bei alldem geschützt. Alle Übertragungswege sind besonders sicher. Auch sind alle Nachrichten verschlüsselt.


GUT ZU WISSEN
Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht möglich sein sollte, erhalten Sie die Ausdrucke für die Krankenkasse und den Arbeitgeber auf Papier. Sie sehen etwas anders aus als bisher, der Weg ist aber der gleiche: Sie müssen die Krankschreibung dann selbst an Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber senden.

 

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