Alle Einträge nach Praxis

Mittwoch Praxis geschlossen

Die Praxis hat am Mittwoch 16.09.2026 geschlossen wegen nötiger Arbeiten an der Computeranlage.
Ihr Praxisteam

Für akute Notfälle übernimmt die Vertretung:
Praxis Dr. Bunge, Entenplatz 6, Wagenfeld; Tel: 5511
Praxis Dr. Schade, Im Collmoor 6, Wagenfeld; Tel: 98870

Wir sagen Danke…

Paul Menze hat 4 Wochen bei uns hospitiert im Rahmen eines Interprofessionellen Praktikums als Teil seiner Ausbildung zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik an der MH Hannover. Wir wünschen alles Gute für die weitere Ausbildung!

Neu: Online Rezeption

Haben sie es schon entdeckt? Die Hausarztpraxis Fellmann bietet eine Online Rezeption Funktion an. Darüber können sowohl Folgerezepte bestellt werden, als auch allgemeine Anfragen gestellt werden.

Damit löst die Online Rezeption die zuletzt ausgelaufene Online-Rezeptbestellung ab. Die eingehenden Anfragen werden im Laufe der Praxisöffnungszeiten bearbeitet. Wir erhoffen uns damit eine Entlastung des Telefonaufkommens und ermöglichen ihnen eine digitale Kontaktmöglichkeit für weniger zeitkritische Anliegen.

Ausbildungsbeginn zur MFA

Wir begrüßen ganz herzlich in unserem Team unsere neue Auszubildende zur MFA.

Wir freuen uns über das Interesse von Frau Eva Malla Balal den besonders abwechslungsreichen Bereich der Hausarztpraxis zur MFA Ausbildung gewählt zu haben und wünschen ihr einen tollen Start und viel Erfolg.

Dr. Teddy hat für uns gewonnen

Herzlichen Dank an unsere PraxisSoftwareFirma CGM!

So sind Freud und Leid in der digitalen Verwaltung einmal nah beieinander…

Kommen Sie alle gut durch die heißen Tage!

Ihr Praxisteam

Bundesweiter Aktionstag: Gut begleitet durch Hitzewellen

Hitzewellen nehmen in Deutschland zu.

Besonders Ältere, chronisch Kranke, Schwangere und Kinder sind stark betroffen. Rund um den Hitzeaktionstag am 11. Juni behält die Praxis ein vielfältiges Informationsangebot bereit.

Medikamente wirken bei Hitze teilweise anders, Krankheitsbilder verändern sich, und hitzebedingte akute Beschwerden wie Synkopen, Schwindel oder Hitze-Erschöpfung erfordern schnelles Handeln.
Präventionsmaßnahmen und eine zielsichere Ansprache von Patientinnen und Patienten mit erhöhtem Risiko in der Praxis können jedoch entgegenwirken.

Das geplante GKV- Stabilisierungsgesetz gefährdet auch ihre hausärztliche Versorgung

Wegen der geplanten massiven Sparmaßnahmen der Bundesregierung in der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen wir den 10. Juni 2026 für eine gezielte Patienteninformation wie die Patientenversorgung künftig noch gewährleistet werden kann.

 

Für Patientinnen und Patienten bedeuten die Sparpläne der Regierung:

– deutlich längere Wartezeiten bei Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten.

– weniger Zeit für sprechende Medizin und medizinische Beratung.

– weniger Sprechstundentermine

Gerne hier informieren

https://link.haev.de/nicht-sparen

online-Rezeptbestellung eingestellt

Leider wird die bisherige online-Rezeptbestellung in der bekannten Form herstellerseitig nicht wiederhergestellt.

Deshalb wurde die online Rezeptbestellung von der Homepage entfernt. Es wird eine neue technische Lösung für zukünftige online Bestellungen eingerichtet. Wir informieren Sie hier sobald die neue Funktion zu nutzen ist.

 

Ihr Praxisteam

Neue Empfehlung: Impfung gegen Meningokokken A, C, W und Y im Kindes- und Jugendalter

Invasive Meningokokken-Erkrankungen treten in Deutschland zwar selten auf, verlaufen jedoch häufig schwer und können zu bleibenden Spätfolgen und Todesfällen führen. Hauptverursacher für invasive Erkrankungen sind in Deutschland die vier Untergruppen der Meningokokken (Serogruppen) B, C, W und Y – allesamt durch Impfungen vermeidbar. In Deutschland werden bislang vor allem monovalente Impfstoffe gegen die Serogruppen B und C eingesetzt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat nun ihre Standard-Impfempfehlungen zur Prävention invasiver Meningokokken-Erkrankungen aktualisiert. Ziel ist es, den individuellen Schutz zu verbessern und die Verbreitung der Meningokokken-Erreger in der Bevölkerung nachhaltig zu verringern.

Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y (MenACWY) mit einer Dosis eines quadrivalenten Konjugatimpfstoffs. Nachholimpfungen sollen bis zum 25. Geburtstag erfolgen.

Epidemiologische Daten zeigen, dass Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren – neben Säuglingen – das höchste Risiko für invasive Meningokokken-Erkrankungen dieser Serogruppen aufweisen. Durch eine Impfung vor dem Erreichen dieser Altersphase wird ein Immunschutz aufgebaut, bevor das Erkrankungsrisiko ansteigt. Mathematische Modellierungen verschiedener Impfstrategien zeigen, dass die Krankheitslast invasiver Erkrankungen der Serogruppen A, C, W und Y in Deutschland durch die Impfung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren am effizientesten reduziert werden kann. Durch die Impfung wird darüber hinaus die Meningokokken-Besiedlung verringert. Da Jugendliche am häufigsten asymptomatische Träger sind (d.h. den Erreger in sich tragen, ohne selbst zu erkranken), leistet die Impfung dieser Altersgruppe einen relevanten Beitrag zum Bevölkerungsschutz.

Aus Sicht der STIKO bietet die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) im Alter von 12 bis 14 Jahren eine gute Gelegenheit, die MenACWY-Impfung durchzuführen. Die Impfung kann zeitgleich mit anderen für diese Altersgruppe empfohlenen Impfungen wie der Tdap-IPV-Auffrischimpfung oder der HPV-Impfung erfolgen.

Entfall der bisherigen Impfempfehlung gegen Meningokokken C im Kleinkindalter

Mit der Einführung der MenACWY-Impfung entfällt die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken C (MenC) im Kleinkindalter. Die Zahl invasiver Erkrankungen durch Serogruppe C ist in den letzten Jahren in Deutschland kontinuierlich gesunken. Aktuell werden invasive Meningokokken-Erkrankungen durch MenC nur noch in Einzelfällen beobachtet, sodass der Nutzen einer Impfung im Kleinkindalter nach dem vollendeten ersten Lebensjahr als sehr gering eingeschätzt wird. Seit 2024 empfiehlt die STIKO jedoch die Standardimpfung von jungen Säuglingen gegen Meningokokken B (MenB), da diese Serogruppe derzeit das höchste Erkrankungsrisiko im frühen Kindesalter verursacht.

Mit dem Entfall der MenC-Impfung im zweiten Lebensjahr wird der Impfkalender entlastet. Dies soll dazu beitragen, dass andere wichtige Standardimpfungen – wie die 6-fach-, die Pneumokokken- oder die MenB-Impfung – zeitgerecht und vollständig durchgeführt werden.

Quelle: RKI.de

Jahresplanung

Für ihre langfristige Vorsorgeplanung hier die Jahresübersicht der Praxisurlaube 2026.

Aufklärungskampagne zum Schutz von Kindern vor Missbrauch

Was können Erwachsene konkret tun, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen – darum geht es in diesem Jahr bei der Kampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“. Sie vermittelt sieben leicht umsetzbare Tipps, die über verschiedene Kanäle verbreitet werden.

Die Kampagne wurde von der Missbrauchsbeauftragten des Bundes und dem Bundesfamilienministerium initiiert. Ein zentraler Bestandteil ist ein digitaler Messenger-Kurs: Bei „7 Wochen, 7 Tipps“ erhalten Eltern und Bezugspersonen per WhatsApp sieben Wochen lang zweimal in der Woche eine Nachricht auf ihr Smartphone, die in kurzen, einfachen Inhalten erklärt, wie Kinder besser vor sexueller Gewalt geschützt werden können. Es wird beispielsweise erläutert, wie sie mit Kindern über Sexualität und sexuelle Gewalt sprechen können, wie Täterstrategien – auch im Netz – funktionieren oder wie sie Kindern signalisieren können, dass sie für sie ansprechbar sind.

Quelle: KBV

Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen”

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rückt mit einer Mitmachaktion geschlechtsspezifische Gewalt in den öffentlichen Fokus und ruft zur bundesweiten Solidarisierung mit betroffenen Frauen auf. Rund um den 25. November, den Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, beteiligen sich Menschen, Initiativen und Gemeinden in ganz Deutschland an der Aktion und setzen ein Zeichen der Solidarität.

Auf Wiedersehen und alles Gute!

Wir verabschieden uns von Alexandra Ehlers. Sie verläßt die Praxis, der sie viele Jahre als MFA zuverlässig die Treue gehalten hat und wofür ihr ein riesengroßes Dankeschön gebührt.
Mit ihrem Weggang verlieren wir eine wertvolle Unterstützung.
Wir wünschen ihr von ganzem Herzen alles Gute für ihre berufliche und private Zukunft.

Wir nutzen Fortbildungen

Auch dieses Jahr waren wir wieder dabei uns neben der Praxistätigkeit fortzubilden. Sowohl in Präsenzveranstaltungen, als auch in Online-Schulungen halten wir unseren Wissensstand aktuell oder informieren uns über neue Entwicklungen und Anforderungen.

Sicher mobil bleiben!

Damit Sie bei ihren Wegen innerhalb der Praxis nicht auf ihre gewohnte Sicherheit verzichten müssen, stehen ihnen jetzt zusätzlich ein Handstock und ein Rollator zum Ausleihen zur Verfügung. Dies wurde durch die freundliche Spende des Sanitätshaus Schröder aus Diepholz ermöglicht, die auch schon den Rollstuhl der Praxis zur Verfügung gestellt haben. Herzlichen Dank dafür und unseren Patienten allzeit gute Wege zufuß!

Wir starten mit ihrer elektronischen Patientenakte

SIE MÖCHTEN IHRE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE NUTZEN? UNSERE PRAXIS STEHT FÜR SIE BEREIT.

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) hat begonnen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben für alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Nun werden alle Praxen, Krankenhäuser und Apotheken nach und nach mit der nötigen Technik ausgestattet, um die ePA nutzen zu können. Unsere Praxis ist bereits startklar, und wir können Befundberichte, Arzt briefe und andere Dokumente aus der aktuellen Behandlung in Ihre Akte einstellen. So haben Sie alle Unterlagen zu Ihrer Gesundheit parat.

Ihr Praxisteam

BEI FRAGEN RUND UM IHRE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE HILFT IHNEN IHRE KRANKENKASSE WEITER

Alles neu macht der Mai…

Jetzt gibt es uns auch in Farbe! Das Praxisteam hat mit der neuen Praxiskleidung ein neues Erscheinungsbild.

Früherkennungskoloskopie jetzt auch schon für Frauen ab 50

27.03.2025 – Beim Darmkrebs-Screening-Programm können ab 1. April auch Frauen ab dem Alter von 50 Jahren eine Früherkennungskoloskopie in Anspruch nehmen. Bei Männern war die Altersgrenze bereits vor sechs Jahren gesenkt worden.

Den Beschluss zum einheitlichen Angebot beim Darmkrebs-Screening hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Januar gefasst. Er wurde nun im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 1. April in Kraft.

Alternativ: Stuhltest alle zwei Jahre

Bislang hatten Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren. Mit der Absenkung der Altersgrenze hat der G-BA die Anspruchsberechtigung von Männern und Frauen angeglichen.

Außerdem hat das Gremium die Intervallvorgaben für die immunologischen Tests (iFOBT) auf nicht sichtbares Blut im Stuhl vereinheitlicht. Ab April können Frauen und Männer ab 50 Jahren, die im Früherkennungsprogramm keine Darmspiegelung wahrnehmen möchten, alternativ alle zwei Jahre einen iFOB-Test machen. Bisher konnte dieser Test im Alter von 50 bis 54 Jahren jährlich erfolgen, ab dem Alter von 55 Jahren im Zwei-Jahres-Abstand.

Darmkrebs gehört zu den drei häufigsten Krebserkrankungen bei Frauen und Männern in Deutschland. Jedes Jahr sterben etwa 23.000 Menschen an Darmkrebs. Die Zahl der Neuerkrankungen liegt jährlich bei rund 55.000.

Das organisierte Darmkrebs-Früherkennungsprogramm

Das Programm zur Früherkennung von Darmkrebs wird seit 2019 als organisiertes Darmkrebsscreening angeboten. Seither erhalten anspruchsberechtigte Versicherte im Alter von 50, 55, 60 und 65 Jahren von ihrer Krankenkasse eine Einladung zur Früherkennung. Dem Schreiben liegen Informationen zum Programm bei. So sollen mehr Menschen mit diesem Untersuchungsangebot erreicht werden.

Zum organisierten Darmkrebs-Früherkennungsprogramm gehören eine ärztliche Beratung zur Früherkennung sowie Stuhltests oder Darmspiegelungen. Bei auffälligen Stuhltests besteht immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung.

Das einmalige Beratungsgespräch kann von allen Vertragsärzten angeboten werden, die Leistungen zur Krebsfrüherkennung durchführen, also neben Hausärzten unter anderem auch von Gynäkologen und Urologen.

Untersuchungsangebote ab 1. April 2025

  • Frauen und Männer ab 50 Jahren können sich zwischen einem Test auf okkultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und zwei Früherkennungskoloskopien im Mindestabstand von zehn Jahren entscheiden.

Rauchfrei im Mai

Bundesweite Mitmach-Aktion “Rauchfrei im Mai“ – Interessierte können sich ab sofort anmelden

06.03.2025 – Nach erfolgreicher Umsetzung im Vorjahr geht die Mitmach-Aktion „Rauchfrei im Mai“ jetzt in die nächste Runde: Interessierte, die teilnehmen möchten, können sich ab sofort auf dem zugehörigen Webportal anmelden. Mit der Aktion sollen Rauchende zum Rauchstopp und zu einem nikotinfreien Leben motiviert werden.

Die Mitmachaktion ist Teil der Bundesinitiative „Rauchfrei leben“ des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und des Bundesgesundheitsministeriums, zu deren Unterstützern auch die KBV gehört. Organisiert wird die Aktion durch das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) und die Deutsche Krebshilfe fördern die Aktion.

Rauchstoppversuche rückläufig

Im Jahr 2021 rauchten nach Angaben des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung in Deutschland 22,7 der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahren konventionelle Tabakprodukte. E-Zigaretten wurden von 4,3 Prozent und Tabakerhitzer von 1,3 Prozent genutzt. Der „Deutschen Befragung zum Rauchverhalten“ zufolge gingen zwischen 2017 und 2023 die ernsthaften Rauchstoppversuche kontinuierlich zurück.

Dabei schadet keine andere Verhaltensweise die Gesundheit so sehr wie das Rauchen. So ist jede fünfte Neuerkrankung von Krebs auf Tabakkonsum zurückzuführen. Im Jahr 2022 starben in Deutschland knapp 79.000 Menschen an den gesundheitlichen Folgen des Rauchens, was einem Anteil von 7,4 Prozent aller Todesfälle entspricht.

Jahresplanung

Zu ihrer langfristigen Versorgungsplanung hier unsere Urlaubszeiten 2025.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Bestellung von Dauermedikamenten
und die zeitige Bestellung von Überweisungen für Facharzttermine.

Unsere Praxis ist 2025 an folgenden Tagen geschlossen:

Brückentag: 2. Mai 2025
Ostern: 14.04. – 21.04.25
Sommer: 03.07. – 20.07.25
Herbst: 16.10. – 22.10.25
Advent: 05.12.25
Weihnachten: 24.12.25 – 02.01.26

Die Vertretung übernehmen die Kollegen im Ort.

Krankenkassen zahlen RSV-Impfung bei älteren Erwachsenen

02.10.2024 – Erwachsene ab 75 Jahre haben Anspruch auf eine Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus – kurz RSV. Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie Pflegeheimbewohner können sich bereits ab einem Alter von 60 Jahren impfen lassen. Der Beschluss zur Aufnahme der RSV-Impfung in die Schutzimpfungs-Richtlinie ist am 27. September in Kraft getreten.

Die Impfung sollte nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) möglichst vor oder zu Beginn einer RSV-Saison (Oktober bis März) erfolgen, um einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Sie kann gleichzeitig mit der saisonalen Influenza-Impfung verabreicht werden.

Die RSV-Impfung erfolgt entsprechend der in die Schutzimpfungs-Richtlinie übernommenen STIKO-Empfehlung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff.

Bei der RSV-Impfung handelt es sich um eine einmalige Impfung. Inwiefern zu einem späteren Zeitpunkt Auffrischimpfungen erforderlich sind, lässt sich laut STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch nicht beantworten.

Ziel der Impfempfehlung ist es, RSV-bedingte Atemwegserkrankungen und durch sie verursachte Krankenhausaufenthalte und Todesfälle zu reduzieren. Neben den über 75-Jährigen sollen sich deshalb auch Personen ab 60 Jahre impfen lassen, die an einer schweren Form einer Grunderkrankung leiden oder die in einer Pflegeeinrichtung leben.

“Wir sind für Sie nah.”

Kampagne macht auf zugespitzte Situation in der ambulanten Versorgung aufmerksam

Mit einer breit angelegten Kampagne gehen die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen jetzt an die Öffentlichkeit, um auf die zugespitzte Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung aufmerksam zu machen. Unter dem Motto „Wir sind für Sie nah.“ wird signalisiert, dass die wohnortnahe ambulante Versorgung in akuter Gefahr und ein gesundheitspolitischer Richtungswechsel erforderlich ist.

„Politik muss handeln – und zwar jetzt!“ erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Es ist leider traurige Realität, dass die Situation der ambulanten Versorgung äußerst kritisch ist. Wir haben die Politik bereits mehrfach nachdrücklich darauf hingewiesen“, sagte Gassen. Allerdings habe man dort den Ernst der Lage bislang nicht erkennen wollen. „Aus diesem Grund starten wir diese Kampagne. Denn sie zeigt, was die niedergelassenen Praxen auszeichnet: die Nähe zu den Patientinnen und Patienten.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister ergänzte: „Die politischen Rahmenbedingungen torpedieren jedoch die Arbeit der Niedergelassenen.“ Hofmeister verwies dabei auf alarmierende Zahlen. So seien aktuell bereits über 5.000 Hausarztsitze in Deutschland unbesetzt.

Kampagne macht auf schwierige Lage der Praxen aufmerksam

Die heute gestartete Kampagne „Wir sind für Sie nah.“ zeigt die besondere Nähe zwischen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu ihren Patienten. Durch schwierige Rahmenbedingungen wie die überbordende Bürokratie, eine unzureichende Vergütung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen und technische Probleme bei der Digitalisierung ist diese Nähe in Gefahr.

KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner betonte, dass sich die Rahmenbedingungen entscheidend verändern müssten, wenn die Niederlassung auch für die nachfolgende Generation weiterhin eine erstrebenswerte berufliche Option bleiben solle. „Unter den aktuellen politischen Gegebenheiten wird sich kaum ein angehender Arzt oder eine angehende Medizinerin für die eigene Praxis entscheiden. Damit bricht das Fundament der medizinischen Versorgung in diesem Land langsam, aber stetig weg“, warnte Steiner.

Aktuelle Befragung bestätigt dramatische Situation

Eine aktuelle repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey für die KBV durchgeführt hat, zeigt auch die Sorge der Patienten – die Hälfte der Befragten befürchtet, dass ihre Arztpraxen in naher Zukunft schließen werden. Über 62 Prozent stimmen der Einschätzung zu, dass sich Arztpraxen in Deutschland aktuell in einer Notlage befinden. Die größten Belastungen sehen sie in der Bürokratie (57,4 Prozent), im Personalmangel (48 Prozent) und in der hohen Arbeitsbelastung (38,5 Prozent).

Fast 90 Prozent geben an, dass ihnen das Thema ambulante ärztliche Versorgung wichtig ist und bei über der Hälfte spielt das Thema bei der Wahlentscheidung für eine Partei eine Rolle.

Immer mehr Ärzte steigen aus der Versorgung aus

Aktuelle Daten des Bundesarztregisters verdeutlichen, dass durch die „Babyboomer“ überdurchschnittlich viele Ärztinnen und Ärzte in naher Zukunft aus der vertragsärztlichen Versorgung aussteigen. Vor allem dem Westen droht ein erheblicher Hausarztmangel, denn dort ist die Zahl der über 60-jährigen Hausärzte besonders hoch.

Bundesweit sind aktuell über 30 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten über 60 Jahre alt. Mit 37 Prozent ist dieser Anteil bei den Hausärzten besonders hoch. Hinzu kommt, dass 61 Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten überlegen, aufgrund der Rahmenbedingungen früher in den Ruhestand zu gehen. Dies hatte eine Befragung Ende vorigen Jahres gezeigt.

e-Rezepte

Mit der verpflichtende Einführung des eRezeptes zum 01.01.2024 werden ab sofort alle Kassenrezepte über Fertigarzneimittel als elektronische Rezepte ausgestellt, die papierlos mit der Versicherungskarte in der Apotheke eingelöst werden können. Auch die online-Rezeptbestellung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als eRezept ausgestellt. Bitte achten sie darauf, das dies nur dann erfolgen kann, wenn ihre Versicherungskarte für das laufende Quartal in der Praxis eingelesen wurde. Inzwischen können auch etliche Privatrezepte als eRezepte ausgestellt werden, jedoch nicht die für privat versicherte Patienten. Wenn Sie einen Papierausdruck des elektronischen Rezeptes benötigen, teilen Sie uns dies bitte vor der Ausstellung mit.

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