COVID-Impfung für Gesunde künftig erst ab 75 Jahren
Zudem entfällt die Empfehlung, bei Erwachsenen eine Basisimmunität durch mindestens drei Antigenkontakte – Impfung oder Infektion – aufzubauen.
Bisher sieht die Schutzimpfungs-Richtlinie eine COVID-19-Auffrischimpfung für gesunde Erwachsene ab 60 Jahren vor. Hintergrund für die Anhebung der Altersgrenze sind deutlich gesunkene Hospitalisierungs- und Sterberaten sowie das insgesamt geringe Risiko schwerer Verläufe in dieser Altersgruppe. Die Ständige Impfkommission (STIKO) sieht daher in der Regel keine Indikation mehr für unter 75-Jährige.
Nach Einschätzung der STIKO verfügen zudem die meisten Erwachsenen inzwischen über eine hybride Immunität und sind dadurch ausreichend gut vor schweren COVID-19-Verläufen geschützt. Dies gilt auch für gesunde Schwangere sowie Frauen im gebärfähigen Alter.
Empfehlungen für Risikogruppen bleiben bestehen
Unverändert empfohlen wird die jährliche Auffrischimpfung für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe, etwa bei chronischen Erkrankungen. Auch Menschen mit erhöhtem arbeitsbedingtem Infektionsrisiko, beispielsweise Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in Pflegeeinrichtungen, sollen weiterhin geimpft werden. Schwangeren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung oder schwangerschaftsassoziierter Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Hypertonie) wird ab dem 2. Trimenon ebenfalls eine Auffrischimpfung empfohlen.
Impfzeitpunkt angepasst
Die jährliche Auffrischimpfung soll möglichst zu Beginn der COVID-19-Saison im Spätsommer oder Frühherbst erfolgen. Versäumte Impfungen können im weiteren Saisonverlauf nachgeholt werden.
Quelle: KBV